PATIENTENVERFÜGUNG
Durch die Patientenverfügung wird der Arzt angewiesen, eine bestimmte Behandlung durchzuführen oder eine bestimmte Behandlung nicht durchzuführen. Die Patientenverfügung stellt also eine verbindliche Angabe der eigenen Wünsche dar, die sowohl vom Bevollmächtigten wie auch vom Betreuer beachtet werden müssen.
Führt die Patientenverfügung zu Lebensgefahr, weil oftmals eine lebensverlängernde Behandlung abgelehnt wird, muss der Bevollmächtigte bzw. der Betreuer ggfs. eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen, die aber in aller Regel erteilt wird.
Formularlösungen empfehlen sich nicht. Viele oft gebrauchte Vordrucke regeln tatsächlich nur das Nötigste. Ein Formular ist immer von Fremden formuliert und drückt daher die eigenen Wünsche und Bedürfnisse nur unvollkommen aus.
Es gibt im Übrigen kein "Mindestalter" für solch eine Verfügung. Auch junge Leute können jederzeit in eine Situation geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll ist (Unfall oder Krankheit).
Formularlösungen empfehlen sich nicht. Viele oft gebrauchte Vordrucke regeln tatsächlich nur das Nötigste. Ein Formular ist immer von Fremden formuliert und drückt daher die eigenen Wünsche und Bedürfnisse nur unvollkommen aus.
Es gibt im Übrigen kein "Mindestalter" für solch eine Verfügung. Auch junge Leute können jederzeit in eine Situation geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll ist (Unfall oder Krankheit).