TESTAMENT ERSTELLEN Ihre Anwälte für Erbrecht im Raum Nürnberg
Nur jeder dritte Deutsche erstellt ein Testament, die große Masse verlässt sich auf die gesetzlichen Regeln. Dass dadurch das Familienvermögen in unliebsame Hände geraten kann, ist den Wenigsten bewusst. Im Deutschen Recht greift, wenn kein Testament und keine andere letztwillige Verfügung errichtet wurden, im Todesfall immer die gesetzliche Erbfolge. Es gibt also keinen Erbfall ohne Erben.
Soll von der im Gesetz festgelegten Erbfolge abgewichen werden, kommt mehr als nur ein gesetzlicher Erbe infrage und möchten Sie auf die Weitergabe des eigenen Vermögens Einfluss nehmen, so sollten Sie bei uns in Nürnberg, Erlangen oder Neustadt/Aisch ein Testament (oder auch Erbvertrag) erstellen lassen.
Gute Gründe, ein Testament bei Ihrem Anwalt für Erbrecht erstellen zu lassen
Als Anwalt für Erbrecht empfehlen wir unseren Mandanten in Nürnberg, Erlangen und Neustadt/Aisch die testamentarische Festlegung Ihres Letzten Willens aus folgenden Gründen:
- Zur Vermeidung einer Erbengemeinschaft
Sind mindestens zwei gesetzliche Erben vorhanden, führt die gesetzliche Erbfolge zwangsläufig zur Bildung einer Erbengemeinschaft. Dies hat schon oft zum Zerwürfnis einer Familie geführt. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist häufig langwierig und kostenintensiv. - Zur Absicherung bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Leben Mann und Frau unverheiratet zusammen, sollte die Erbfolge nach dem Tod eines der Partner mithilfe eines Testaments oder Erbvertrages geregelt werden. Anderenfalls würde der jeweilige Lebenspartner im Erbfall leer ausgehen. Er zählt nämlich nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben.
- Bei Vorhandensein mehrerer Kinder aus verschiedenen Ehen
Ziel der Erbfolge ist es hier, einerseits die Familie abzusichern, andererseits aber sicherzustellen, dass das eigene Vermögen nicht an Personen weitergegeben wird, mit denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. - Zur Übertragung einzelner Vermögensgegenstände an bestimmte Personen
Nur mithilfe eines Testaments oder Erbvertrags haben Sie als Erblasser die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass einzelne Vermögensgegenstände im Erbfall ihren Weg zu genau bestimmten Personen finden.
Erbrecht und Testament – wenden Sie sich im Raum Nürnberg an Anwalt Gerhard Meyer
Es gibt kein „Testament von der Stange“, vielmehr sollten Sie es individuell erstellen lassen. Egal, wie groß das Vermögen ist – immer dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, empfehlen wir, den fachkundigen Rat eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich in unserer Kanzlei in Nürnberg, Erlangen oder Neustadt/Aisch beraten.